Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Cafer Sahin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Cafer Sahin
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Cafer Sahin mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Cafer Sahin schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Cafer Sahin als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Cafer Sahin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Cafer Sahin in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Cafer Sahin / Mitwirkung des Kunden
(1) Cafer Sahin erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratung oder IT-Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Cafer Sahin dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist Cafer Sahin nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann.
(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Generierung eines Nettoumsatzes (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg. Dabei sind sowohl die aktiven als auch die passiven Ergebnisse der Tätigkeit zu berücksichtigen, wobei letztere insbesondere indirekte Auswirkungen wie die Verbesserung der Markenbekanntheit, die Steigerung des Traffics oder andere mittelbare Effekte umfassen können.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch Cafer Sahin vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Cafer Sahin, bleibt der Vergütungsanspruch von Cafer Sahin unberührt.
(5) In Bezug auf die von Cafer Sahin zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Cafer Sahin ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Cafer Sahin und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Cafer Sahin und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Cafer Sahin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Cafer Sahin erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Cafer Sahin ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Cafer Sahin ist anders lautend.
(3) Cafer Sahin stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Cafer Sahin zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) Cafer Sahin ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.
§ 5 Vertragsdauer und Beendigung
(1) Der Vertrag wird für den im Angebot genannten Leistungszeitraum geschlossen (z. B. 3-Monats-Paket, Jahrespaket). Innerhalb des Leistungszeitraums ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung oder Fortführung der Leistungen bedarf eines neuen Angebots und einer erneuten Annahme durch den Kunden.
(3) Kündigungen während des Leistungszeitraums sind nur aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften möglich.
(4) Die Vereinbarungen über Zahlungspläne und sonstige Absprachen, die im Angebot festgelegt wurden, bleiben von der Beendigung des Vertrags unberührt.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Cafer Sahin beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Cafer Sahin eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Cafer Sahin vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Cafer Sahin vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Cafer Sahin in Verzug, ist Cafer Sahin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Cafer Sahin wird die gesamte Vergütung unverzüglich als Schadensersatz geltend machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Cafer Sahin wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Cafer Sahin ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Cafer Sahin bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Cafer Sahin innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft, über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Cafer Sahin gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Cafer Sahin unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Cafer Sahin überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Cafer Sahin insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken und Bildern auf unseren Seiten oder innerhalb unserer Software sowie an der unserem Angebot zugrundeliegenden Software und Datenbank verbleiben bei dem Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Cafer Sahin erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Cafer Sahin für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Cafer Sahin nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Cafer Sahin über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
(1) Cafer Sahin haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Cafer Sahin nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Cafer Sahin nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Cafer Sahin nicht.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Cafer Sahin die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Cafer Sahin von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Cafer Sahin hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Cafer Sahin maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Cafer Sahin. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Cafer Sahin.